Deckbedingungen

§1 Präambel

Die Passion Pony GmbH, Inhaberin Gloria Deinert, betreibt eine Besamungsstation mit nationaler Zulassung. Die Decksaison beginnt bei uns am 20.02. und endet am 15.08 eines Jahres. Die Bedeckung im Natursprung findet nur in diesem Zeitraum statt. Andere Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. Die Bedeckung kann erst erfolgen, wenn der Deckschein bzw. eine Kopie des Abstammungsnachweises vorliegt. Die Bezahlung der Decktaxe kann sowohl in bar als auch per Überweisung erfolgen.

Die Überweisung kann vorgenommen werden auf folgendes Konto:

Raiffeisenbank Moormerland eG

Kontoinhaber: Passion Pony GmbH

IBAN: DE12 2856 3749 5001 8507 00

Sie erhalten selbstverständlich eine Rechnung.

Die Steuernummer lautet 60/203/10675

§2 Tupferprobe

Eine befundfreie Tupferprobe ist vorzulegen oder wird im Vorfeld durch unsere Tierärztin genommen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Stutenbesitzer.

§3 Unterbringung der Stuten

Für die Unterbringung der Stuten stehen geräumige Boxen zur Verfügung. Die Hengststation Passion Pony oder von ihr beauftragte Dritte sind berechtigt und bevollmächtigt, bei Erkrankungsfällen und Verletzungen einen Tierarzt mit der Behandlung der Stute/ des Fohlens zu beauftragen. Ebenfalls ist die Hengststation Passion Pony bevollmächtigt, in dringenden Fällen einen Hufschmied hinzuzuziehen. Hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Stutenbesitzers. Die Abrechnung erfolgt direkt mit diesem.

§4 Kosten der Unterbringung

Für die Unterbringung von Gaststuten wird ein Pensionssatz von 10,- EUR pro Tag vereinbart. Der Stutenbesitzer verpflichtet sich, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für die Stute und ggf. das Fohlen zu unterhalten.

§5 Deckgeld im Folgejahr

Für die Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, wird das halbe bezahlte Deckgeld des Vorjahres angerechnet, sofern bis zum 01.10. eines Jahres eine tierärztliche Bescheinigung über die nicht bestehende Trächtigkeit vorliegt. Liegt diese Bescheinigung bis dahin nicht vor, ist eine Anrechnung nicht möglich. Steht ein Hengst im Verlauf der Decksaison oder bei einer Nachbedeckung im Folgejahr nicht zur Verfügung, so muss der Stutenbesitzer auf einen anderen Hengst der Station ausweichen. Sollte der vom Stutenbesitzer gewählte Ersatzhengst eine niedrigere Decktaxe haben, so wird kein Ausgleich erstattet, sollte er eine höhere Decktaxe haben, so ist die Differenz zu bezahlen.

§6 Haftung

Der Stutenbesitzer verpflichtet sich, im Falle der Verursachung von Schäden durch die Stute oder ihr Fohlen die Passion Pony GmbH und von ihm beauftragte Dritte von allen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Haftung der Passion Pony GmbH für Schäden, die an der Stute oder ihrem Fohlen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit die haftungsbegründenden Umstände nicht auf Vorsatz u./o. Arglist u./o. grobe Fahrlässigkeit der Passion Pony GmbH oder von ihm beauftragte Dritte beruhen, u./o. Personen- u./o. Körperschäden betroffen sind. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Parteien vereinbaren, dass etwaige Ansprüche des Stutenbesitzers binnen eines Jahres verjähren. Von der Verjährungserleichterung ausgenommen sind etwaige Schadensersatzansprüche, die auf mind. grobem Verschulden oder mind. fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.

§7 Deutsches Recht

Sollte der Stuten- oder Fohlenbesitzer weder einen deutschen Wohn- oder Geschäftssitz unterhalten, noch deutscher Staatsangehöriger sein, vereinbaren die Parteien für die Durchführung u. Abwicklung des Vertrages die Anwendung deutschen materiellen u. prozessualen Rechts. Dies gilt auch im Falle einer Rechtsstreitigkeit. Sofern beide Parteien Unternehmer sind, vereinbaren sie als Gerichtsstand das Amtsgericht Leer bzw. das Landgericht Oldenburg.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so behalten die übrigen dennoch ihre Gültigkeit.